Die Kosten der Kindertagespflege richtet sich nach der "Satzung des Landkreises Wesermarsch über die Förderung von Kindern in der Tagespflege".
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich beim Landkreis Wesermarsch einen " Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege" zu stellen.
Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen der Eltern und Umfang der Betreuung.
Hierbei gilt auch die jeweils aktuelle "Satzung des Landkreises Wesermarsch über die Förderung von Kindern in der Tagespflege", die auch die selbst zu leistenden, einkommensabhängigen Kostenbeiträge regelt.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird zusammen mit dem Betreuungsvertrag an das zuständige Jugendamt übergeben.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und erkläre ihnen persönlich das notwendige Vorgehen.
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich können Sie auch Ihr Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!